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Weinbauverband Sachsen bedauert aktuelle Zuspitzung

Neben dem Weingut Jan Ulrich nun auch Weine der Winzergenossenschaft belastet

Fünf Weine der Winzergenossenschaft Meißen e.G. des Jahrgangs 2014 werden aktuell aus dem Handel zurückgerufen. Erneut wurden Spuren desselben Insektizids festgestellt, das unlängst bereits für den Rückruf eines Weines des Jahrganges 2015 des Weinguts Jan Ulrich verantwortlich war.

Als Konsequenz aus der weiteren Zuspitzung der Affäre um den widerrechtlichen Einsatz eines Insektizids mit dem Wirkstoff Dimethoat in einzelnen Weinbergen des sächsischen Weinanbaugebietes, fordert der Weinbauverband Sachsen eine lückenlose Aufklärung. „Es ist nicht hinnehmbar und nicht gerechtfertigt, dass auf Grund des Versagens einzelner, ein Generalverdacht erwächst.“ Sagt der Vorstandsvorsitzende des sächsischen Weinbauverbandes Christoph Reiner.

Zurzeit haben neben der Winzergenossenschaft mehrere sächsische Weingüter ihre Weine zur Analyse an qualifizierte Labore gegeben um sicherheitshalber die Unbedenklichkeit ihrer Produkte gegenüber den Kunden bescheinigen zu können. Die Analyseverfahren sind aufwändig und dauern an. Dies gilt auch für alle laufenden Analysen der zuständigen Landesbehörde. Deshalb können momentan keine abschließenden Erklärungen von Seiten des sächsischen Weinbauverbandes abgegeben werden.

Sobald die Ergebnisse der Analysen der Ämter und der Winzergenossenschaft vorliegen und ausgewertet sind, wird der Weinbauverband Sachsen eine Pressekonferenz zum aktuellen Thema veranstalten.

Abschließend ist festzuhalten: Eine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers besteht nach Aussage der zuständigen Lebensmittelüberwachung des Landkreises Meißen nicht.

Insektizide mit dem Wirkstoff Dimethoat sind im Weinanbau zwar verboten, dürfen aber in anderen Bereichen der Landwirtschaft, beispielsweise beim Anbau von Gerste, Hafer, Roggen, Spargel und Rosenkohl regulär eingesetzt werden. Im letzten Jahr bestand auch eine Genehmigung für Kirschen.

 

Original Pressemitteilung Weinbauverband Sachsen –> PM

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