Bewerbung zur Wahl 2025/2026 ins Ehrenamt als 37. Sächsische Weinhoheit
Werden Sie das neue Gesicht des einzigartigen Sachsenweines!
Wir suchen ab sofort Weinbotschafterinnen für das nächste Amtsjahr von August 2025 bis August 2026.
*** Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2025 ***
Das Amt der Sächsischen Weinhoheiten besteht aus einer Weinkönigin und zwei Prinzessinnen und zählt zu eines der schönsten Ehrenämter. Es bietet einen facettenreichen Einblick in die Weinwelt und bietet unvergessliche Erlebnisse. Freude verbreiten, das Fachwissen über den Wein erweitern, zahlreiche Kontakte in der Politik und Wirtschaft zu knüpfen, zählen u.a. zu den Aufgaben. Es gilt viele Freundschaften für unseren sächsischen Wein zu gewinnen. Durch diese Aufgabe kann nicht nur das eigene Kommunikationsvermögen erhöht, sondern auch das persönliche Selbstbewusstsein gestärkt werden. All dies und noch viel mehr bietet das Ehrenamt als Sächsische Weinhoheit!
Zu den „Regierungsaufgaben“ gehören u.a. vielfältige Repräsentationsaufgaben mit mehr als 100 Terminen pro Jahr. Beispielsweise sind die Eröffnungen von Weinfesten in unserer Region, der Besuch von nationalen und internationalen Messen, Bällen, Weinverkostungen sowie das Führen von Gesprächen mit Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen von hoher Bedeutung.
Die Position der Sächsischen Weinhoheiten ist ein Ehrenamt, welches von der Geschäftsstelle des Weinbauverbandes Sachsen e.V. koordiniert, begleitet und unterstützt wird. Dazu kommen zahlreiche Sponsoren, die die Weinhoheiten mit Sachleistungen, wie z.B. einem eigenen Dienstauto, Krone mit Collier, Kelch aus Bleikristall, Styling, Anlassgerechter Kleidung, kulinarische Genüsse und vielem mehr ausstatten und damit das Amt auch fördern.
Wer kann Sächsische Weinhoheit werden?
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl zu einer Sächsischen Weinhoheiten sind:
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Führerscheinklasse B
- Wohnsitz in Sachsen
- Freude und das Engagement am sächsischen Wein
- Kenntnisse über das sächsische Weinanbaugebiet
- ein direkter persönlicher Bezug zum sächsischen Wein
- Selbstbewusstes Auftreten auf Bühnen und vor großem Publikum
- Kandidatin darf zum Zeitpunkt der Bewerbung, Wahl und Amtszeit nicht schwanger und nicht stillend sein (Umsetzung der Regeln von „Wine in Moderation“ zur Werbung mit Alkohol).
- Ehemalige oder amtierende Weinprinzessinnen können nur einmalig für eine mögliche Wiederwahl bewerben. Die Zustimmung dafür obliegt alleinig dem Vorstand.
Bewerbungsunterlagen
Haben wir Ihr Interesse an diesem Ehrenamt geweckt? Dann setzen Sie sich einfach mit der Geschäftsstelle des Weinbauverbandes Sachsen e.V. in Verbindung.
Sind Sie noch unentschlossen und unsicher? Dann kontaktieren Sie uns! Wir vereinbaren einen Informationstermin und beantworten gern all Ihre Fragen.
Die vollständige Bewerbung besteht aus:
- eine schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, Anschreiben und mehreren Fotos der Bewerberin
- dem ausgefüllten Steckbrief_Weinmajestäten_blanko
- einer Einverständniserklärung des Arbeitgebers
- der ausgefüllten Erklärung zum Auswahlverfahren und Wahlmodalität
Der Arbeitgeber
Aufgrund der vielfältigen Termine wird auch um eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers gebeten. Sehr gern sind wir hierbei zu einem Informationsgespräch bereit und unterstützen Sie gern entsprechend unseren Möglichkeiten.
Einige Vorteile für den Arbeitgeber:
- Werbung und PR fürs eigene Unternehmen
- Arbeitgeber zeigt Verbundenheit zur Region
- Einbindung der Sächsischen Weinhoheiten bei eigenen Veranstaltungen in Absprache möglich
- Netzwerke des Weinbauverbandes Sachsen können genutzt werden
Unsere Kontaktdaten auf einen Blick
Weinbauverband Sachsen e.V.
Altkötzschenbroda 32
01445 Radebeul
Tel. 0 35 21 – 76 35 30 (Tel. von Montag bis Freitag von 10.00 – 17.00 Uhr)
E-Mail: geschaeftsstelle@weinbauverband-sachsen.de