Heute hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas de Maizière die ihm vom
Sächsischen Weinbauverband am 24.5.2018 in Radebeul überreichte Petition
an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem sächsischen
Bundestagsabgeordneten Herrn Marian Wendt MdB, persönlich übergeben.
Die Petition zur Richtigstellung des Unternehmerbegriffes im SGB VII
und der Satzung der SVLFG (Bagatellgrenze) fordert den Deutschen Bundestag
auf, zu prüfen, ob der im Jahr 2015 erstmals an Hunderte sächsische
Kleinwinzer ergangene Beitragsbescheid zur Zahlung der Sozialversicherung
für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gerechtfertigt ist.
„Die sächsischen Kleinwinzer sollen entsprechend dem Bescheid als
„Landwirtschaftliche Unternehmer“ zwangsläufig auch versicherungspflichtig
sein. Eine oft übliche Bagatellgrenze zur Beitragsveranlagung gilt im Weinbau
nicht. Das stellt die sächsischen Kleinwinzer vor erhöhte finanzielle
Belastungen und außerdem ist es ungerecht. Hier sollte nachgesteuert werden“,
findet Dr. Thomas de Maizière und unterstützt die Winzer mit ihrer Petition.
Bundesweit existieren insgesamt 8.600 Kleinwinzer, die in ihrer Freizeit eine
Rebfläche von jeweils weniger als 0,25 ha bewirtschaften. Damit bewirtschaften
diese anteilig nur 0,8 % der gesamten Rebfläche in Deutschland, zahlen jedoch
insgesamt fast 10 % der Gesamtbeiträge ein.
„Mit der Übergabe der Petition an mich als Ausschussvorsitzendem gilt sie als
beim Deutschen Bundestag offiziell eingereicht. Der Petitionsausschuss wird
sich gründlich und sorgfältig mit dem Sachverhalt befassen“, erklärt der
Bundestagsabgeordnete Marian Wendt.