Einschneidende Änderung der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung ist seit dem 08.09.2016 umgesetzt.
Wie bereits darüber informiert wurde, soll eine umfassende Verbrauchersicherheit garantiert werden und damit alle sächsischen Weinbaubetriebe künftig vor einem Generalverdacht schützen. Dazu präsentierte das Sozialministerium im Juni diesen Jahres ein richtungsweisendes Kontrollkonzept für unsere sächsischen Qualitätsweine.
Die Umsetzung dieses umfassenden Kontrollkonzeptes ist jetzt in der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung unter 1. §8 b) verankert.
Hier zur Einsicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 09/ 2016.