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Informationen zu Coronauswirkungen für Weinbauern

Ab sofort finden Sie hier wichtige Informationen zum Coronavirus, den Schutzverordnungen und ihren Auswirkungen auf die Arbeit der Weinbauern.

Mit der neuen Corona-Notfallverordnung vom 19.11.2021 wurden die Weihnachtsmärkte in Sachsen abgesagt, der Alkoholausschank in der Öffentlichkeit ist verboten und für die Gastronomie gilt die 2G-Regel. Weitere Maßnahmen entnehmen Sie der unten stehenden Maßnahmenübersicht.

Falls Sie Fragen zu den Verordnungen haben, können Sie sich auch direkt an die zentrale Corona-Hotline des Sächsischen Sozialministeriums wenden: 0800-1000214

Die Regelungen für die Einreise von Saisonarbeitskräften haben wir hier gesondert zusammengefasst.

Mehr Informationen bieten auch diese Dokumente:

Infografik Wirtschaftshilfen

Maßnahmenübersicht zur neuen Corona-Schutzverordnung (Stand: 19.11.2021)

 

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