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Meißner Winzer handeln pro Verbraucher

Winzergenossenschaft Meißen nimmt sicherheitshalber fünf Weine aus dem Handel (17.02.2016)

Fünf Weine des 2014er Jahrgangs werden im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgenommen. Es handelt sich hierbei nicht um einen öffentlichen Rückruf, sondern um eine Rücknahmeaktion, die eigenverantwortlich von der Winzergenossenschaft gestartet wird, um vorsorglich das weitere „in Verkehr bringen“ dieser Weine zu verhindern. Eine gesundheitliche Gefährdung geht jedoch von den jetzt aus dem Handel genommenen Weinen nicht aus.

2015er Weine werden erst in Verkehr gebracht, wenn deren Unbedenklichkeit durch Analysen zweifelsfrei nachgewiesen sind.

„Diese Entscheidung haben wir in enger Zusammenarbeit und in Absprache mit den zuständigen Behörden getroffen, um hier im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und auch im Sinne unseres eigenen Qualitätsmanagements zu handeln“, informiert Lutz Krüger, Geschäftsführer der Sächsischen Winzergenossenschaft.

Bei den betreffenden Weinen handelt es sich um:

– 2014er Müller Thurgau (Literflasche – A.P.-Nr. 01 43 15)
– 2014er Morio Muskat (A.P.-Nr. 01 18 15)
– 2014er Scheurebe (A.P.-Nr. 01 48 15)
– Sächsischer Landwein Bennoschoppen halbtrocken (L. 01 615)
– Sächsischer Landwein Bennoschoppen trocken, rot (L. 01 115)

„Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, da durch unverantwortliches Handeln Einzelner die Arbeit von knapp 1.500 Winzern auf das Schlimmste diskreditiert wird und eine komplette Kulturlandschaft in ihrem Bestand gefährdet ist“, so Krüger abschließend.

 

Original Pressemitteilung Winzer Meißen –> PM

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