Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Wer sich dem sächsischen Weinbau besonders verbunden fühlt und ihn fördern will, kann Mitglied werden.

Ordentliche Mitglieder
– Weinerzeuger
– Weinbaugemeinschaften

Fördernde Mitglieder
– Einzelpersonen
– Unternehmen
– Einrichtungen
– Gesellschaften und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechtes

Vorteile bei einer Mitgliedschaft Interessenvertretung gegenüber der Politik und der Wirtschaft, Beratung und Unterrichtung zu rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Fragen des Weinbaus, sowie zur Steigerung der Qualitätsparameter des Weines, Unterstützung bei Werbung und Absatz sowie Einflussnahme auf weinmarktpolitische Entscheidungen, Schaffung optimaler Bedingungen für einen kontinuierlichen Absatz durch die Erstellung der Marktanalyse für die sächsischen Winzer, um allen den Absatz ihrer Produkte zu sichern und ein angemessenes Marktpreisniveau zu erreichen. Unterstützung bei der weiteren Nutzung frei werdender Weinbauflächen Möglichkeit, den Repräsentationswein der Sächsischen Weinkönigin auszubauen.

Wir bieten… Mitarbeit und aktives Mitspracherecht in den Arbeitskreisen(AK): – AK Gebietsweinwerbung – AK Öffentlichkeitsarbeit/Imagepflege – Projektgruppe Jungweinprobe, Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln, im Rahmen der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP), z.B. für den Terrassenweinbau Ein Informationssystem, das jedem Mitglied einen kurzfristigen Zugriff auf Neues vom Weinbauverband Sachsen eröffnet: – Informationen aus öffentlichen Vorstandssitzungen jährliche Mitgliederversammlungen Beteiligung an Aktivitäten und Projekten des Verbandes Kandidatur für Tätigkeiten in Organen des Verbandes Vorteile bei der Einbeziehung in Marketinginitiativen wie Messepräsenz, Veranstaltungen und Anzeigenschaltung in Prospekten des „Sächsischen Elbland“ kostenlose Inanspruchnahme der Weinmajestäten für Präsentationen nach Absprache mit der Geschäftsstelle.

Aufnahmeantrag Weinbauverband Sachsen e.V.  zum Download » Beitrittserklärung