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Petition zur Gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich mit der Petition des Weinbauverbands zur Versicherungspflicht von Kleinwinzern in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auseinandergesetzt und diese abgeschlossen. Die Pflicht bleibt zwar bestehen, allerdings wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um eine Überprüfung gebeten, ob die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 5 des Siebten Sozialgesetzbuches für Landwirtschaftsunternehmen von einer Größe bis zu 0,25 Hektar auch für Spezialkulturen wie den Weinanbau in Zukunft gelten könnte.

Die komplette Begründung des Petitionsausschusses finden Sie hier.

Die Geschichte der Petition und weitere Hintergründe werden in diesen Beiträgen erkennbar:

Petition gegen Pflichtversicherung bei der SVLFG gestartet

Sächsische Kleinwinzer kämpfen um Unterstützung

De Maizière übergibt die Petition des Weinbauverbandes an den Deutschen Bundestag

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