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Sächsische Kleinwinzer kämpfen um Unterstützung

Winzer und Weinbauverband übergeben Petition an Meißner Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas de Maizière

v.l.n.r. Michael Scheerbaum, Dr. Thomas de Maiziére, Michael Thomas

Meißen/Radebeul, 24. Mai 2018. Das Weinbaugebiet Sachsen ist einmalig in Deutschland. Es unterscheidet sich von anderen Weinregionen hierzulande nicht nur durch seine einzigartige Weinkulturlandschaft, sondern auch durch die besondere Struktur der sächsischen Winzerschaft: Insgesamt 2083 Winzer, davon mehr als 2000 Kleinwinzer, bauen auf den rund 500 Hektar Rebfläche aktuell ihre Trauben an. Der Großteil dieser Kleinwinzer bewirtschaftet in seiner Freizeit eine Fläche von unter 0,1 Hektar und trägt damit wesentlich zum Erhalt der landschaftsprägenden Steillagen und Terrassenweinberge im Elbtal bei. Um die Zukunft der sächsischen Kleinwinzer und damit auch der jahrhundertealten Weinkulturlandschaft im Freistaat zu schützen, haben sächsische Winzer gemeinsam mit dem Weinbauverband Sachsen am 24. Mai in Radebeul eine Petition an den Meißner Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas de Maizière übergeben.
Hintergrund der im Jahr 2017 ins Leben gerufenen Petition ist eine Neuregelung des
Unternehmerbegriffes im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) sowie in der Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Aufgrund dieser Änderungen werden die Kleinwinzer Sachsens als „Landwirtschaftliche Unternehmer“ angesehen und sind damit zwangsläufig auch versicherungspflichtig. In der Folge erhielten hunderte Winzer einen Beitragsbescheid der SVLFG.
Diese Situation stellt die Kleinwinzer – nicht nur in Sachsen – vor finanzielle Mehrbelastungen, welche in den letzten Jahren bereits zur Stilllegung von Rebflächen im Freistaat geführt haben. Darüber hinaus werden die Kleinwinzer Deutschlands mit den aktuellen Regelungen benachteiligt: Bundesweit existieren heute insgesamt rund 8.600 Kleinwinzer, die in ihrer Freizeit jeweils eine Rebfläche von weniger als 0,25 ha bewirtschaften. Obwohl sie nur 0,8 % der gesamten Rebfläche in Deutschland bearbeiten, stehen sie jedoch insgesamt für fast 10 % des Beitragsaufkommens der Winzer in der SVLFG. Um dieses Missverhältnis zu beseitigen, fordern die sächsischen Winzer in ihrer insgesamt fast 3000 Unterschriften umfassenden Petition die „Richtigstellung des Unternehmerbegriffes im SGB VII und der Satzung der SVLFG“ und damit verbunden eine Neuregelung der Beitragszahlungen. Dabei soll erreicht werden, dass für den Weinbau als Spezialkultur, wie bei anderen landwirtschaftlichen Gebieten auch üblich, eine Bagatellgrenze zur Beitragspflicht eingeführt wird. So wären Winzer mit einer Fläche von weniger als 0,25 Hektar von der Zahlung befreit.

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